Bei einem Gebäudeschaden mehrere Verantwortungsstränge gleichzeitig beherrschen
Wasser tritt aus, eine Scheibe wird beschädigt, eine technische Anlage verursacht einen Folgeschaden oder ein externer Handwerker beschädigt Mietereigentum. In solchen Situationen treffen Mietvertrag, technische Schadensbegrenzung, Versicherung, Dienstleisterverträge und mögliche Haftungsfragen aufeinander.
Der vorhandene Klauselkatalog behandelt Haftung und Versicherungen bereits grundsätzlich; eine operative Schadenprozess-Seite besteht jedoch nicht.
Versicherungs- und Schadensfälle strukturiert steuern
Bei einem Wasserschaden bedeutet dies beispielsweise nicht, zunächst die Versicherungszuständigkeit zu klären, bevor die Wasserzufuhr geschlossen wird.
Nach der unmittelbaren Sicherung sollten erfasst werden:
Zeitpunkt,
Ort,
Schadensbild,
betroffene Anlagen,
mögliche Ursache,
Fotos,
Messwerte,
Zeugen,
erste Maßnahmen.
Die Dokumentation sollte zwischen festgestellten Tatsachen und vermuteter Ursache unterscheiden.
In einer Gewerbemietfläche können betroffen sein:
Gebäudeeigentum,
Mieterausbau,
Mietereigentum,
Eigentum Dritter.
Diese Zuordnung beeinflusst die weitere technische und versicherungsbezogene Bearbeitung.
Vertragliche Zuständigkeit prüfen
§ 535 BGB beschreibt die Erhaltungspflicht des Vermieters als gesetzlichen Ausgangspunkt. Der konkrete Gewerbemietvertrag kann Verantwortlichkeiten detailliert gestalten.
Deshalb sollte nach der technischen Sicherung geprüft werden:
welche Vertragspartei betroffen ist,
welche Instandhaltungspflicht besteht,
welche Versicherung beziehungsweise Dienstleistervereinbarung relevant sein könnte.
Versicherer rechtzeitig informieren
Versicherungsverträge können Melde-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten enthalten.
Die konkrete Versicherungspolice ist deshalb frühzeitig zu prüfen.
FM sollte einen bekannten Ansprechpartner beziehungsweise internen Versicherungsprozess besitzen und nicht erst bei einem Großschaden nach Zuständigkeiten suchen.
Eigenmächtige endgültige Reparaturen vermeiden, wenn Beweise verloren gehen
Bei strittigen Schadensursachen kann eine vollständige Reparatur den ursprünglichen Zustand beseitigen.