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Mängelanzeige und technische Beweissicherung im Mietbetrieb

Facility Management: Gewerbemietverträge » Phasen » Betriebsphase » Mängelanzeige und technische Beweissicherung

Technische Störung und mietvertraglichen Mangelprozess miteinander verbinden

Während der Mietzeit treten unvermeidlich technische Probleme auf: Undichtigkeiten, Klimastörungen, Aufzugsausfälle, Beschädigungen oder Funktionsdefizite. Im ersten Moment ist häufig noch unklar, ob ein normaler Instandhaltungsfall, ein Mietermangel, ein Vermietermangel oder eine Drittursache vorliegt.

§ 536c BGB verpflichtet den Mieter grundsätzlich, während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache sowie erforderliche Schutzmaßnahmen gegen unvorhergesehene Gefahren dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Damit benötigt das FM einen Prozess, der technisches Incident Management und mietvertragliche Kommunikation verbindet.

Technische Mängel belastbar dokumentieren

Eine Meldung sollte beschreiben:

  • was festgestellt wurde,

  • wann,

  • wo,

  • welche Funktion betroffen ist,

  • welche unmittelbare Auswirkung besteht.

Nicht vorschnell sollte formuliert werden:

„Vermieter ist verantwortlich.“

Ursachen- und Verantwortungsbewertung folgen anschließend.

Dringlichkeit technisch bewerten

Sicherheit und Schadensbegrenzung haben Vorrang vor der Vertragsdiskussion.

Bei:

  • Wasserleckage,

  • Brandgefahr,

  • Stromproblem,

  • Ausfall kritischer Kühlung

sind gegebenenfalls Sofortmaßnahmen erforderlich.

Die rechtliche Verantwortungs- und Kostenzuordnung kann parallel beziehungsweise danach geklärt werden.

Formale Mängelanzeige auslösen

Ist der Vermieter beziehungsweise dessen Leistung betroffen oder die Ursache unklar, sollte der Vorgang über den vereinbarten Kommunikationsweg angezeigt werden.

Eine belastbare Anzeige enthält typischerweise:

  • eindeutige Mietsache,

  • Fehlerbeschreibung,

  • Zeitpunkt,

  • Auswirkungen,

  • vorhandene Nachweise,

  • gegebenenfalls gewünschte Reaktion.

Der Mietvertrag kann konkrete Melde- und Eskalationswege festlegen.

Vor Reparatur oder Veränderung können wichtig sein:

  • Fotos,

  • Messwerte,

  • Alarmhistorien,

  • Trenddaten,

  • Schadensbilder,

  • Zeugen,

  • ausgetauschte Bauteile.

Dies ist besonders relevant, wenn Ursache oder Kosten später strittig werden.

Vermieterzugang koordinieren

Für die Mängelbeseitigung kann der Vermieter beziehungsweise dessen Dienstleister Zugang benötigen.

FM koordiniert dabei:

  • Termin,

  • Sicherheitsanforderungen,

  • Betriebsunterbrechung,

  • Nutzerinformation.

Damit bleibt die Mangelbeseitigung kontrollierter Teil des laufenden Betriebs.

Mietminderung nicht technisch „ausrechnen“

§ 536 BGB regelt die Rechtsfolgen einer eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit. Die konkrete rechtliche Bewertung, insbesondere Bestehen und Höhe möglicher Minderungsrechte, sollte jedoch nicht allein aus einer technischen FM-Bewertung abgeleitet werden.

FM liefert vielmehr:

  • Dauer,

  • Flächenbezug,

  • Funktionsausfall,

  • tatsächliche Nutzungseinschränkung.

Diese Fakten bilden die Grundlage für kaufmännische und gegebenenfalls rechtliche Entscheidungen.

Nach Reparatur ist zu prüfen:

  • Fehler beseitigt,

  • Funktion hergestellt,

  • Folgeschäden bearbeitet,

  • Provisorien zurückgebaut.

Erst danach sollte der Vorgang technisch geschlossen werden.

FM liefert die belastbare Tatsachengrundlage

Der Mangelprozess funktioniert am besten, wenn Facility Management nicht die Rolle der Rechtsabteilung übernimmt.

Seine Kernaufgabe lautet:

technische Abweichung schnell erkennen, Schaden begrenzen, Fakten sichern, formal richtig kommunizieren und die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Betriebszustands nachvollziehbar dokumentieren.