Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Indexierungs- und Mietanpassungsmanagement

Facility Management: Gewerbemietverträge » Phasen » Betriebsphase » Indexierungs- und Mietanpassungsmanagement

Mietanpassungen als kontrollierten wiederkehrenden Prozess führen

Bei langfristigen Gewerbemietverträgen ist die Entwicklung der Grundmiete ein wesentlicher Kosten- beziehungsweise Ertragsfaktor. Verträge können unter anderem feste Staffeln, Indexmechanismen oder andere Wertsicherungsregelungen enthalten.

Die bestehende Microsite behandelt Index- und Staffelmiete bereits innerhalb des Klauselkatalogs und verschiedener Betriebskostenseiten. Eine eigenständige operative Seite für die tatsächliche Berechnung, Prüfung und Umsetzung von Mietanpassungen fehlt jedoch.

Indexierung und Mietanpassungen systematisch steuern

Vertrag vor Berechnung lesen

Die erste Frage lautet nicht:

„Wie stark ist der Verbraucherpreisindex gestiegen?“

Sondern:

„Was wurde im konkreten Vertrag vereinbart?“

Zu prüfen sind beispielsweise:

  • Ausgangsindex,

  • Basiszeitpunkt,

  • Schwellenwert,

  • Anpassungsrichtung,

  • Berechnungsmethode,

  • Anwendungsbereich,

  • Erklärungserfordernisse

Gewerbliche Verträge besitzen vielfältige individuelle Mechanismen.

Grundmiete und Betriebskosten trennen

Die vorhandenen Mietersicht- und Vermietersicht-Seiten erläutern bereits, dass Indexierungsmechanismen häufig die Grundmiete betreffen, während Betriebskostenvorauszahlungen nach ihrem eigenen Abrechnungsmechanismus laufen.

Diese Trennung sollte auch im Vertragsdatenmodell eindeutig hinterlegt sein.

Indexquelle eindeutig bestimmen

Verträge sollten konkret festlegen, welcher Index verwendet wird und wie mit späteren Änderungen der Indexbasis umzugehen ist.

Für das operative Management benötigt man:

  • Vertragswert,

  • aktuellen Vergleichswert,

  • Berechnungsblatt,

  • Freigabe,

  • gültige neue Miete.

Damit kann auch Jahre später nachvollzogen werden, wie eine Anpassung zustande kam.

Automatische und erklärungsabhängige Mechanismen unterscheiden

Je nach Klausel kann die Veränderung automatisch oder erst nach Erklärung beziehungsweise vertraglich definiertem Verfahren wirksam werden.

Der konkrete Wortlaut muss daher geprüft werden.

Das Vertragsmanagement sollte keine Anpassung lediglich deshalb buchen, weil ein Kalenderalarm ausgelöst wurde.

Vier-Augen-Prüfung einführen

Indexberechnungen wirken mathematisch einfach, können aber bei großen Mietvolumina erhebliche finanzielle Wirkung besitzen.

Sinnvoll sind daher:

  1. Berechnung,

  2. Vertragsprüfung,

  3. kaufmännische Freigabe,

  4. Buchungs-/Zahlungsanpassung.

Anpassungsschreiben dokumentieren

Ausgehende beziehungsweise eingehende Mietanpassungserklärungen gehören unmittelbar in die digitale Vertragsakte.

Zu speichern sind:

  • Schreiben,

  • Zugang beziehungsweise Versand,

  • Berechnungsbasis,

  • Wirksamkeitsdatum,

  • neuer Mietwert.

Damit bleibt die gesamte Mietentwicklung nachvollziehbar.

Forecast aktualisieren

Eine wirksame Indexierung betrifft nicht nur die nächste Monatszahlung.

Sie verändert:

  • Jahresbudget,

  • Standortkosten,

  • Business Cases,

  • Mietvertragsentscheidungen.

Der neue Wert sollte daher automatisch in Forecast und Immobiliencontrolling einfließen.

Bei mehreren Mietverträgen kann ein Dashboard zeigen:

  • Verträge mit Indexierung,

  • nächster möglicher Anpassungszeitpunkt,

  • erwartete finanzielle Wirkung,

  • bereits umgesetzte Änderungen.

Mietanpassungen nicht über Excel-Einzelfälle verwalten

Die zentrale Aufgabe lautet:

Jede Mietänderung muss aus dem konkreten Vertrag korrekt abgeleitet, nachvollziehbar berechnet, autorisiert und in sämtlichen kaufmännischen Systemen konsistent umgesetzt werden.

Damit wird Wertsicherung zu einem planbaren Vertragsmanagementprozess statt zu einer wiederkehrenden Überraschung.