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Gewerbemiete sicher bei Eigentümerwechsel regeln

Facility Management: Gewerbemietverträge » Strategie » Vermietersicht

Vermietersicht im Facility Management

Vermietersicht im Facility Management

Aus der Perspektive des Vermieters im Facility Management ist eine umfassende Bonitätsprüfung des potenziellen Mieters unerlässlich, um die langfristige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Vertragsgestaltung beinhaltet präzise Festlegungen zu Mietdauer, Miethöhe und Anpassungsklauseln, um wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Ein zentralisiertes Verwaltungssystem erleichtert die Überwachung von Mietzahlungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Einhaltung von Sicherheitsstandards und eine detaillierte Dokumentation aller Maßnahmen tragen zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs und zur Minimierung von Risiken während des gesamten Mietverhältnisses bei.

Bonitätsprüfung und vertragliche Festlegungen für eine langfristig sichere Vermietung

Die Vertragsverhandlung und -gestaltung ist der erste Schritt bei der Erstellung eines Gewerbemietvertrags aus Vermietersicht. In dieser Phase werden die grundlegenden Bedingungen des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter festgelegt. Der Vermieter führt eine gründliche Bonitätsprüfung durch, um sicherzustellen, dass der potenzielle Mieter langfristig zahlungsfähig ist. In enger Abstimmung mit Rechtsberatern wird der Vertrag so gestaltet, dass alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte abgedeckt sind. Dazu gehören Mietdauer, Miethöhe, Betriebskosten, Kaution und Abstandszahlung für übernommene Einrichtungen. Mietanpassungsklauseln basierend auf einem Mietindex werden vereinbart, um inflationsbedingte Kostensteigerungen abzudecken. Der Vermieter legt auch die Bedingungen für bauliche Veränderungen fest, um sicherzustellen, dass jede bauliche Anpassung den Genehmigungsanforderungen entspricht und dass der Mieter für den Rückbau bei Vertragsende verantwortlich ist.

Dokumentation und Einweisung für einen reibungslosen Start des Mietverhältnisses

Nach Abschluss des Mietvertrags folgt die Phase der Übergabe und des Einzugs. Der Vermieter organisiert eine ausführliche Begehung der Mietfläche mit dem Mieter, bei der ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt wird. Dieses Protokoll dokumentiert den Zustand der Mietfläche sowie eventuelle Mängel oder Schäden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Während der Übergabe werden auch die Schlüssel übergeben und der Mieter erhält eine Einweisung in die technischen Einrichtungen der Immobilie. Der Vermieter stellt sicher, dass alle vertraglich vereinbarten Ausstattungen und Einrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Besonderes Augenmerk wird auf den Parkraum gelegt, um sicherzustellen, dass die zugewiesenen Parkplätze den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

Regelmäßige Wartung und Verwaltung zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs

Während des laufenden Mietverhältnisses ist der Vermieter für die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Dies umfasst die regelmäßige Wartung technischer Anlagen sowie die Sicherstellung der Betriebssicherheit. Der Vermieter überwacht die pünktliche Zahlung der Miete und Nebenkosten durch den Mieter und ist Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Immobilie. Der Vermieter führt regelmäßige Inspektionen durch, um den Zustand der Immobilie zu bewerten und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen einzuleiten. Besondere Beachtung findet die Erhaltungspflicht, um die Mietfläche in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Der Vermieter erstellt jährlich eine Betriebskostenabrechnung und überprüft die Möglichkeit von Mieterhöhungsverlangen gemäß vertraglich vereinbarten Mietanpassungsklauseln. Sollte der Mieter eine Nutzungsänderung der Mietfläche beabsichtigen oder einen Untermietvertrag abschließen wollen, muss dies vom Vermieter genehmigt werden.

Formalitäten und Inspektionen zur erfolgreichen Abwicklung des Mietverhältnisses

Der letzte Schritt im Gewerbemietvertrag aus Vermietersicht ist die Vertragsbeendigung und Rückgabe der Mietfläche. Nach ordnungsgemäßer Kündigung oder Ablauf des Mietvertrags organisiert der Vermieter die Rückgabe der Mietfläche. Eine erneute Begehung wird durchgeführt, um den Zustand der Fläche zu dokumentieren und mit dem ursprünglichen Übergabeprotokoll zu vergleichen. Der Vermieter überprüft, ob der Mieter alle vereinbarten Rückbauverpflichtungen erfüllt hat und ob Schäden an der Mietfläche entstanden sind. Eventuelle Schäden oder nicht erfüllte Rückbauverpflichtungen werden dokumentiert und dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte der Mietvertrag vorzeitig beendet werden, prüft der Vermieter die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Abschließend erfolgt die Rücknahme der Schlüssel und die formale Beendigung des Mietverhältnisses.