Gewerbemietverträge mit Mitbestimmung
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Schwerpunkt Mitbestimmung im Facility Management
Gewerbemietverträge regeln die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Nutzung von Gebäuden und Flächen in Unternehmen. Im Facility Management sind sie von strategischer Bedeutung, da sie direkt auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden und die betriebliche Organisation wirken. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß §§ 87, 90 und 111 BetrVG ist unverzichtbar, um sicherzustellen, dass Mietverträge sozialverträglich, nachhaltig und rechtskonform gestaltet werden. Klare Betriebsvereinbarungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber schaffen die Grundlage für eine effektive und mitarbeiterfreundliche Umsetzung von Gewerbemietverträgen im Facility Management.
Bedeutung der Mitbestimmung bei Gewerbemietverträgen
Rechtliche Grundlagen
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb, insbesondere bei der Nutzung von Büroflächen und gemeinschaftlich genutzten Räumen.
§ 90 BetrVG: Anhörungsrecht des Betriebsrats bei baulichen Maßnahmen in Mietobjekten, die die Arbeitsbedingungen beeinflussen.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, wie Umzügen oder Verlagerungen, die sich aus Mietvertragsänderungen ergeben.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherstellung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen, auch in gemieteten Räumen.
Mitbestimmungsrelevante Themen
Arbeitsbedingungen: Einfluss der Mietflächen auf Raumklima, Ergonomie und Sicherheit.
Flächennutzung: Gestaltung und Zuweisung von Räumen in angemieteten Objekten.
Betriebsänderungen: Umzüge oder Verlagerungen von Arbeitsplätzen durch Mietvertragsänderungen.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung umweltfreundlicher und energieeffizienter Maßnahmen in Mietobjekten.
Auswahl neuer Mietflächen
Einfluss auf Arbeitsbedingungen: Die Auswahl neuer Mietflächen hat direkte Auswirkungen auf Arbeitsplatzgestaltung, Erreichbarkeit und Raumklima.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Anhörungsrecht gemäß § 90 BetrVG und kann auf ergonomische und gesundheitliche Standards hinwirken.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert bei der Anmietung neuer Büroflächen, dass Rückzugsbereiche für konzentriertes Arbeiten und barrierefreie Zugänge vorhanden sind.
Anpassung und bauliche Maßnahmen
Umbauten und Renovierungen: Anpassungen in gemieteten Räumen, z. B. die Installation neuer Klimaanlagen oder die Errichtung von Trennwänden, betreffen die Arbeitsbedingungen der Belegschaft.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und kann auf bauliche Lösungen hinwirken, die Mitarbeitende schützen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass bei Umbauten moderne Luftfilteranlagen installiert werden, um die Luftqualität zu verbessern.
Nutzung von Flächen
Raumaufteilung und Konzepte: Die Nutzung von Flächen, wie die Einführung von Open-Space-Büros, beeinflusst die Arbeitsorganisation und die Produktivität.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und kann Rückzugsräume oder spezielle Bereiche für sensible Tätigkeiten fordern.
Praxisbeispiel: Bei der Umstellung auf ein Open-Space-Konzept setzt der Betriebsrat durch, dass schallisolierte Besprechungsräume und ergonomische Arbeitsplätze integriert werden.
Umzüge und Verlagerungen
Betriebsänderungen: Umzüge oder Verlagerungen, die sich aus neuen Mietverträgen ergeben, können erhebliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 111 BetrVG ein Mitspracherecht und kann Maßnahmen zur Unterstützung der Mitarbeitenden fordern, z. B. Umzugshilfen oder Anpassungen der Arbeitszeiten.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass bei einem Umzug in ein anderes Stadtgebiet Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden.
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Umweltfreundliche Mietflächen: Moderne Mietobjekte sollten den Standards für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit entsprechen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass nur Mietflächen mit zertifizierten Nachhaltigkeitsstandards ausgewählt werden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass bei der Anmietung eines Gebäudes LED-Beleuchtung und energieeffiziente Heizsysteme installiert werden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Arbeitsbedingungen:Vorgaben zur Raumaufteilung, Ergonomie und Lärmschutz in gemieteten Räumen.
Regelungen zur Einhaltung von Standards für Raumklima und Beleuchtung.
Umzüge und Verlagerungen:Regelungen zur Unterstützung der Mitarbeitenden bei Umzügen, z. B. durch Fahrtkostenzuschüsse oder flexible Arbeitszeiten.
Nachhaltigkeit: Festlegung von Anforderungen an energieeffiziente und umweltfreundliche Mietflächen.
Anpassungen und bauliche Maßnahmen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umbauten oder Renovierungen in Mietobjekten.
Beteiligung des Betriebsrats: Festlegung von Anhörungs- und Mitbestimmungsprozessen bei Änderungen von Mietverträgen.
Einführung eines neuen Raumkonzepts
Problem: Mitarbeitende äußern Bedenken hinsichtlich Lärm und Privatsphäre in einem Open-Space-Büro.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Rückzugsräume und schallabsorbierende Materialien eingeplant werden.
Bauliche Anpassungen
Problem: In einem angemieteten Gebäude sind Renovierungsmaßnahmen geplant, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen könnten.
Lösung: Der Betriebsrat fordert, dass die Bauarbeiten außerhalb der Arbeitszeiten durchgeführt werden und Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen eingerichtet werden.
Transparenz bei Mietvertragsänderungen
Herausforderung: Änderungen an Mietverträgen werden oft ohne ausreichende Kommunikation umgesetzt.
Lösung: Der Betriebsrat fordert frühzeitige Einbindung und umfassende Informationen zu geplanten Änderungen.