Mieter nutzen die Gestaltungsphase, um mietvertragliche Rahmenbedingungen abzusichern, die ihren betrieblichen und technischen Anforderungen entsprechen. Bereits vor Vertragsabschluss bewerten sie die Immobilie hinsichtlich Layout, technischer Ausstattung und infrastruktureller Eignung. In den Vertragsverhandlungen werden zentrale Eckpunkte wie Miethöhe, Vertragslaufzeit sowie Verlängerungs- und Ausstiegsmöglichkeiten festgelegt. Ein wesentliches Anliegen ist die Kostenplanbarkeit: Mieter streben an, etwaige Mietanpassungsklauseln (Indexierung oder Staffelmiete) zu definieren oder Betriebskostenumlagen zu begrenzen, um künftige Belastungen kalkulierbar zu halten . Da die Instandhaltungspflichten im gewerblichen Mietrecht ausdrücklich geregelt werden müssen , wird verhandelt, ob der Mieter lediglich für einfache, innenliegende Maßnahmen (z. B. Reinigung, Leuchtmitteltausch) verantwortlich ist, während der Vermieter strukturelle Instandsetzungen und sicherheitsrelevante Maßnahmen übernimmt. Darüber hinaus werden Nutzungsklauseln genau abgegrenzt, um spätere Nutzungskonflikte auszuschließen, sowie Rückbauverpflichtungen zum Vertragsende klar geregelt. Ein präziser Betriebskostenkatalog und transparente Nebenkostenabrechnungen sind für Mieter in Deutschland rechtlich wie wirtschaftlich essenziell.
Facility-Management-Teams sind in der Regel frühzeitig in die Vertragsgestaltung eingebunden, um betriebliche Anforderungen in den Vertragstext einfließen zu lassen. Facility Manager definieren unter anderem Anforderungen an Klimatisierung, Energieeffizienz, Brandschutz, Sicherheitssysteme oder Reinigungsstandards, die idealerweise in Form technischer Anlagen oder Service Level Agreements dem Vertrag beigefügt werden. Ein zentrales Element ist das Übergabeprotokoll, das den Zustand der Mietsache zum Mietbeginn dokumentiert . Hier werden technische Funktionsfähigkeit, installierte Systeme (z. B. IT-Infrastruktur, Lüftung, Beleuchtung), Parkplatzregelungen und Übergabeverpflichtungen vertraglich fixiert . Insgesamt stellt die Vertragsgestaltungsphase für den Mieter eine zentrale Chance dar, FM-relevante Standards und betriebliche Anforderungen verbindlich zu regeln – und spätere Konflikte über Pflichten und Zuständigkeiten zu vermeiden.