Mieterinteressen in der Projektplanung

Der Beginn des Mietverhältnisses aus Mietersicht
Eine frühzeitige Planung gewerblicher Mietverträge aus Mietersicht ist essentiell, um betriebliche Risiken zu minimieren und Facility-Management-Aufgaben (wie Flächen- und Kostencontrolling, Betriebssicherheit) rechtzeitig zu steuern. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden (z. B. §§ 535 ff. BGB, Betriebskostenverordnung (BetrKV), Arbeitsstättenverordnung). Laut offizieller Leitlinie ist der Gegenstand der Bedarfsanalyse der Flächenbedarf, der aus Personal- und Geschäftsentwicklung abgeleitet wird. Entscheidungen über Mietverträge haben in der Regel langfristige Kostenwirkungen und sollten daher „auf verifizierbarem Fundament” getroffen werden. Der Vermieter ist verpflichtet, das Objekt vertragsgemäß zu überlassen und instand zu halten; er haftet dauerhaft für die Gebrauchstauglichkeit der Räume, ein vollständiger Haftungsausschluss zugunsten des Vermieters ist unwirksam. Frühzeitige Planung schafft so eine solide Basis: Sie stellt sicher, dass die passende Fläche gewählt wird, alle Betriebskosten und Umbauten kalkuliert sind und spätere Konflikte (z. B. durch ungeeignete Räume oder versteckte Kosten) vermieden werden.