Rückgabeprozesse aus Sicht der Mieter

Rechtssichere Vertragsbeendigung und Abwicklung aus Mietersicht
Am Ende eines Gewerberaummietverhältnisses stehen Mieter oft vor einer Vielzahl komplexer Aufgaben und Risiken. Dies umfasst die Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen, die ordnungsgemäße Rückgabe der Mieträume, ggf. durch Renovierung oder Rückbau vorgenommenen Einbauten sowie die abschließende Abrechnung von Nebenkosten und Kaution. Gemäß § 542 BGB endet ein Mietvertrag durch Kündigung oder Ablauf der Vertragsdauer. Im gewerblichen Bereich gelten weniger Mieter-Schutzvorschriften als im Wohnraummietrecht, sodass Mieter sorgfältig planvoll vorgehen müssen. Beispielsweise sieht § 580a Abs. 2 BGB vor, dass bei unbefristeten Gewerbemietverträgen eine ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des übernächsten Kalendervierteljahres zugegangen sein muss – was in der Praxis einer Frist von ungefähr sechs Monaten entspricht. Die exakte Einhaltung dieser Fristen sowie der erforderlichen Form (in der Regel Schriftform) ist für die Wirksamkeit der Kündigung entscheidend.
Facility Manager spielen in dieser Phase eine Schlüsselrolle, da sie den technischen und organisatorischen Ablauf unterstützen. Sie koordinieren Reparaturen und Reinigungsleistungen, begleiten die Wohnungsabnahme mit Übergabeprotokoll und sorgen dafür, dass etwaige Mängel oder Schäden dokumentiert werden. Auf diese Weise helfen sie dem Mieter, Konflikte und Nachforderungen zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Rückgabe der Gewerberäume sicherzustellen.